DRK-Gesetz: Koalitionsausschuss einigt sich

In der Sitzung des Koalitionsausschusses der Bundesregierung am gestrigen Mittwoch, 29. März 2017, wurde über gemeinsame Vorhaben und Gesetze diskutiert, die die Koalition bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode noch umsetzen will.

Dabei waren auch die Rotkreuzschwestern Thema. Im Protokoll heißt es dazu: „Der Koalitionsausschuss einigt sich darauf, für Rotkreuz-Schwestern im DRK-Gesetz eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer nach dem AÜG zu verankern“.

Damit ist der Weg des Gesetzgebungsprozesses in Bundestag und Bundesrat eröffnet.

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